Eppler Versicherungsmakler und Finanzdienstleister GmbH
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Seit knapp einem Jahr steigen die Zinsen wieder. Das freut alle Sparer, denn ihre Guthaben wachsen durch die Verzinsung endlich wieder an. Zumindest nominell. Denn gleichzeitig notiert die Inflation auf einem sehr hohen Niveau, was den realen Vermögensaufbau unterm Strich dann doch schmälert. Anders ausgedrückt: die Inflation nagt derzeit viel stärker am Vermögen als es die steigenden Guthabenzinsen aufbauen können. Die Folge: Die Kaufkraft geht weiterhin verloren.
Ein vereinfachtes Beispiel (siehe Tabelle): Eine Sparsumme von 10.000 Euro wird mit 2 Prozent pro Jahr verzinst. Das nominelle Guthaben steigt also über 5 Jahre auf rund 11.000 Euro stetig an. Im gleichen Zeitraum schlägt die Inflation mit jährlich 6 Prozent zu. Es kommt also zu einer realen Entwertung des Vermögens von jährlich 4 Prozent (Inflation minus Guthabenzins). So steht nach den 5 Jahren eine reale Kaufkraft von nur noch 8.153 Euro zur Verfügung.
Nominelles Guthaben steigt zwar ... |
... Reale Kaufkraft sinkt jedoch |
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Verzinzung: 2% p.a. | Inflation: 6% p.a. | |
2023 | 10.200 € | 9.600 € |
2024 | 10.404 € | 9.216 € |
2025 | 10.612 € | 8.847 € |
2026 | 10.824 € | 8.493 € |
2027 | 11.041 € | 8.153 € |
Die reine Betrachtung des nominellen Guthabens, beispielsweise auf einem Sparkonto, kann also fatale Folgen haben. Es entsteht der Irrglaube, Vermögen aufzubauen, obwohl die Kaufkraft schwindet. Das wird vor allem bei der langfristigen Altersvorsorge zum Problem, da dieser Effekt über viele Jahre (unbemerkt) wirkt und bei Renteneintritt zu wenig Kapital zur Verfügung steht.
Wer reales Vermögen aufbauen und damit seine Kaufkraft auch zu Rentenbeginn sicherstellen will, muss eine Rendite bzw. einen Zins oberhalb der Inflation erzielen. Das ist aktuell, trotz steigender Zinsen, mit Anlagen wie Sparbuch oder Bankguthaben kaum möglich. Sinnvoller ist es, für die langfristige Altersvorsorge die Chancen an den Kapitalmärkten zu nutzen. Über den langen Zeitraum werden Schwankungen ausgeglichen und Renditen ermöglicht, die den Erhalt der Kaufkraft gewährleisten.
Für die private Altersvorsorge empfehlen sich daher fondsgebundene Lösungen, da sie in die weltweiten Kapitalmärkte investieren. Fondsgebundene Rentenversicherungen kombinieren dabei Chancen und Planungssicherheit: Sie investieren in der Sparphase in die Kapitalmärkte und zahlen in der Rentenphase eine lebenslange Rente aus. Produktvarianten ermöglichen dabei unterschiedliche Garantien – je nach den individuellen Bedürfnissen der Versicherten.
In welche Fonds kann investiert werden?
Bei den meisten Anbietern steht eine breite Fondsauswahl über verschiedene Themen, Märkte und Strategien zur Verfügung. Gemanagte Varianten bieten den Vorteil, dass Anleger, individuell nach Ihrem Sicherheitsbedürfnis, ein Portfolio auswählen können (z.B. sicherheitsorientiert oder ertragsorientiert). Die Auswahl von ETFs ermöglicht eine kostengünstige Anlage.
Welche Sicherheiten bietet eine fondsgebundene Rentenversicherung?
Grundsätzlich liefert eine lange Ansparphase die Sicherheit, dass Schwankungen an den Börsen ausgeglichen werden können. Dazu legt ein garantierter Rentenfaktor direkt bei Vertragsabschluss eine garantierte Mindestrente fest.
Muss der Kunde die Fondsanlage stets im Blick haben?
Nein. Das übernehmen Investmentexperten und Fondsmanager. Sie beobachten tagtäglich die Märkte und passen die Anlage an aktuelle Entwicklungen an.
Zahlt eine fondsgebundene Rentenversicherung eine lebenslange Rente?
Ja. Dank des Versicherungsmantels zahlt eine fondsgebundene Rentenversicherung eine lebenslange Rente, egal wie alt der Versicherte wird. Das kann ein reiner Fondssparplan zum Beispiel nicht.
für realen Vermögensaufbau und Kaufkrafterhalt
Mit der Hausratversicherung beschäftigen sich viele Versicherte meist nur zum Zeitpunkt ihres Ein- oder Umzuges. Der dabei ermittelte Wert des Hausrates (Summenmodell) bzw. eine Pauschale je Quadratmeter Wohnfläche (Flächenmodell) bildet die Grundlage für die Höhe der Versicherungssumme. Danach verschwindet die Police im Ordner und aus dem Bewusstsein. Kommt es dann im Laufe der Jahre zum Schadenfall, kann man nur hoffen, dass die einst vereinbarte Versicherungssumme für eine Neuwertbeschaffung noch ausreicht.
Denn gerade bei einem Einzug ist die Einrichtung noch nicht vollständig. Stattdessen wird sie nach und nach aufgebaut und steigert so den Wert des Hausrats. Übersteigt dieser dann die ursprüngliche Versicherungssumme, besteht eine Unterversicherung und das Risiko im Schadenfall nicht alles ersetzt zu bekommen.
Zusätzlich verstärkt die aktuell hohe Inflation dieses Risiko, da sie die Kosten einer Wiederbeschaffung erhöht. Selbst wenn sich die Einrichtung im Vergleich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht großartig verändert hat, so sind die Kosten für eine Wiederbeschaffung (bei der Hausratversicherung zum Neuwert) in der Regel gestiegen.
Daher sollte regelmäßig überprüft werden, ob die Versicherungssumme im Vertrag noch die Einrichtung und auch die Preisentwicklung durch Inflation ausreichend abdeckt. Die Überprüfung ist auch bei einer Wohngebäudeversicherung empfehlenswert.
Übersteigt der tatsächliche Wert des Hausrats oder des Wohngebäudes die vereinbarte Versicherungssumme, spricht man von Unterversicherung. Der Versicherer kommt dann nur anteilig für den Schaden auf, selbst wenn dieser die gesamte Versicherungssumme gar nicht übersteigt.
Ein Beispiel: Die Versicherungssumme liegt bei 50.000 Euro. Der tatsächliche Wert des Hausrats liegt jedoch bei 100.000 Euro. Es besteht also eine Untersicherung von 50 Prozent. Im Schadenfall zahlt der Versicherer daher auch nur jeweils die Hälfte des Schadens. Liegt ein Schaden von 5.000 Euro vor, so wäre er durch die Versicherungssumme (50.000 Euro) eigentlich komplett abgedeckt. Durch die festgestellte Unterversicherung leistet der Versicherer jedoch nur anteilig, im Beispiel nur 50 Prozent des Schadens – also 2.500 Euro.
Verträge sollten auf einen eventuellen Verzicht auf Unterversicherung seitens des Versicherers geprüft werden. Besteht dieser, so erhält der Versicherte – trotz Unterversicherung – den Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme ersetzt. Im genannten Beispiel also die vollen 5.000 Euro.
Beim Summenmodell müsste der Wert aller Gegenstände addiert werden. Das ist sehr aufwendig. Daher hat sich das Flächenmodell etabliert, bei dem pro Quadratmeter Wohnfläche ein Pauschalbetrag abgesichert wird. Hier empfiehlt sich eine Summe zwischen 650 und 750 Euro je Quadratmeter.
Ob Polizei, Feuerwehr, Lehramt, Justiz oder in der Verwaltung – eine Beamtenlaufbahn ist in vielen Berufsbereichen möglich. Der Beamtenstatus gestaltet sich dabei vom Anwärter, über Beamte auf Widerruf, auf Probe und auf Lebenszeit. Auch im Ruhestand genießen Beamte die Sicherheit ihrer finanziellen und gesundheitlichen Versorgung. Vorausgesetzt, sie nutzen die möglichen Vorteile und haben entsprechend vorgesorgt.
Nachfolgende Optionen sollten Beamte auf jeden Fall prüfen, um ihren Lebensstandard entsprechend abzusichern:
Ist ein Beamter auf Lebenszeit, aufgrund des körperlichen oder gesundheitlichen Zustandes, nicht mehr in der Lage, den Dienst auszuüben, kann der Dienstherr ihn/sie als dienstunfähig einstufen. Anders als in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kann das bereits erfolgen, wenn eine Minderung der Arbeitskraft von weniger als 50 Prozent besteht. Ebenso, wenn bei Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate kein Dienst verrichtet werden konnte und keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist.
In diesem Fall erhalten Beamte ein sogenanntes Ruhegehalt. Jedoch erst ab ihrem fünften Dienstjahr und dann, je nach Anzahl der Dienstjahre gestaffelt. Daher ist es gerade für Beamte mit kürzeren Dienstzeiten (z.B. Anwärter oder Beamte auf Widerruf/Probe) wichtig, das Risiko einer Dienstunfähigkeit (DU) abzusichern. Hier empfiehlt sich zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung inklusive DU-Klausel. Diese ist speziell auf die Bedürfnisse von Beamten konzipiert.
Beamte können sich privat krankenversichern. Aufgrund der Zuschüsse vom Dienstherrn (Beihilfe) von mindestens 50 Prozent, erhalten Beamte ein sehr leistungsstarkes Paket für ihre Krankenvorsorge zu einem günstigen Eigenbeitrag. Über die Beihilfe erstattet der Dienstherr notwendige Krankheitskosten zu bestimmten Prozentsätzen. Die Höhe hängt dabei von der familiären Situation (z.B. Anzahl der Kinder), der Beamtenstufe (z.B. aktiv oder im Ruhestand) oder des Bundeslandes ab. Für Beamte im aktiven Dienst liegt der reguläre Beihilfesatz bei 50 Prozent. Ehe- und Lebenspartner sowie Beamte mit zwei oder mehr Kindern haben Anspruch auf den erhöhten Satz von 70 Prozent. Für Kinder von Beamten in der PKV steigt er sogar auf 80 Prozent.
Für Schäden, die Beamte oder auch Angestellte im öffentlichen Dienst jemand Dritten zufügen, haften sie persönlich und im vollen Umfang. Aufgrund des potenziellen Schadenvolumens und der Tatsache, dass die private Haftpflichtversicherung während der Dienstzeit nicht greift, ist eine Diensthaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen. Damit wären zum Beispiel auch Schäden an Dienstfahrzeugen oder der (teilweise) Verlust der Ausrüstung abgedeckt. Ebenso fungiert die Diensthaftpflicht als „passiver Rechtsschutz“, da unberechtigte Forderungen abgewehrt werden können.
Dann jetzt Vorteile spezieller Vorsorgekonzepte nutzen
Wenn der Lieblingssong im Radio läuft, dreht fast jeder den Lautstärkeregler etwas weiter nach rechts, singt überzeugt mit oder beginnt ein spontanes Tänzchen. Keine Frage – Musik weckt Emotionen und ist fester Bestandteil unseres Lebens. Neben dem passiven Hören, spielen auch immer mehr Menschen aktiv ein Musikinstrument. Laut Bundesmusikverband musizieren über 14 Millionen Menschen in ihrer Freizeit und damit fast jeder Fünfte ab einem Alter von 6 Jahren. Unter Kindern und Jugendlichen (6-15 Jahre) ist es sogar fast jeder Zweite (48,4 Prozent).
Am beliebtesten sind dabei Gitarre, Klavier und Keyboard. Die Anschaffungskosten für ein Instrument können wenige Euro für Einsteigermodelle aber auch mehrere tausend Euro für hochwertige Profigeräte betragen. Werden sie beschädigt oder gehen verloren, braucht es schnellen Ersatz und eine unkomplizierte Regulierung.
Option 1: Hausratversicherung prüfen
Viele Hausratversicherungen beinhalten einen Leistungsbaustein für Musikinstrumente. Hier ist zu prüfen, ob die Versicherungssumme für die eigenen Instrumente ausreicht, um eine Neuanschaffung zu finanzieren. Andernfalls muss die Versicherungssumme der Hausratpolice erhöht werden. Außerdem ist zu beachten, dass Instrumente in der Hausratversicherung nur innerhalb der eigenen vier Wände (des Hausrates) versichert sind. Kommt es zu einem Schaden auf dem Weg zur Musikstunde oder wird das Gerät unterwegs gestohlen, greift die Hausratversicherung mitunter nicht.
Option 2: Instrumentenversicherung
Gerade für Musiker mit hochwertigeren Instrumenten und Menschen, die mit ihrem Instrument öfter unterwegs sind, bietet eine spezielle Instrumentenversicherung den umfassenderen Schutz. Sie leistet für die häufigste Ursache von Schäden am Instrument: Transportschäden. Außerdem bei Diebstahl aus Kfz oder Proberäumen und Beschädigungen durch Dritte. Auch Zerstörung und Verlust sind in der Regel eingeschlossen, einige Tarife bieten zudem eine Allgefahren-Deckung. Dann ist grundsätzlich alles versichert, was nicht explizit ausgeschlossen ist. Je nach Tarif können zusätzlich Kosten für Schäden durch unsachgemäße Lagerung übernommen werden. Beispielsweise, wenn das Instrument in zu heißen oder feuchten Räumen gelagert und dadurch der Klangkörper beschädigt wurde.