Drohnen sind auch im privaten Bereich zu einem beliebten „Spielzeug“ für Groß und Klein aufgestiegen. Fotografen geben der „Vogelperspektive“ ganz neue Möglichkeiten und Hobbypiloten erkunden unbekanntes Terrain aus luftiger Höhe. Wenn Sie Ihre Drohne sicher und verantwortungsvoll steuern wollen, müssen Sie die Regeln kennen und Versicherungsschutz gewährleisten, falls es mal zur Bruchlandung kommt.
Entsteht doch einmal ein Schaden kann Ihre private Haftpflichtversicherung greifen, falls Drohnen hier bereits inkludiert sind. Das sollten Sie checken lassen. Für größere Flugobjekte und bei bestimmten Einsatzgebieten deckt eine spezielle Drohnenversicherung weitere Risiken ab.
Gewicht der Drohne entscheidend
Sowohl die gewerbliche als auch die private Nutzung von Drohnen unterliegt in Deutschland der Drohnen-Verordnung.
Drohnengröße | Was ist zu beachten? |
Drohnen ab 250 Gramm |
Für die Drohne besteht eine Kennzeichnungspflicht. Auf der Plakette müssen Name und Adresse des Besitzers eingetragen sein.
|
Drohnen ab 2 Kilogramm |
Besitzer benötigen einen Drohnenführerschein bzw. Flugkundenachweis. Eine Pilotenlizenz, eine bestandene Prüfung bei einer vom Lauffahrt-Bundesamt anerkannten Stelle und eine Einweisung durch einen Luftsportverein werden anerkannt.
|
Drohnen ab 5 Kilogramm | Besitzer benötigen eine explizite Aufstiegserlaubnis von der Luftfahrtbehörde ihres Bundeslandes. |
Wer die Regeln kennt, fliegt sicherer
Haftpflichtpolicen genau überprüfen
Drohnenhalter sollten ihre Privathaftpflicht genau prüfen, ob und in welchem Umfang Drohnen bereits mitversichert sind. Oft ist dies nur für Drohnen bis maximal 250g der Fall. Alle Objekte, die schwerer sind, benötigen eine separate Drohnenversicherung. Hier können deutliche schwerere Drohnen mit speziellen Leistungen abgesichert werden.